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In eingehenden Gesprächen mit den Bauherren werden die funktionalen, gestalterischen und individuellen Anforderungen und Wünsche, die das Gebäude erfüllen soll, erörtert. Äußere Rahmenbedingungen wie die Bebaubarkeit des Grundstücks, Vorgaben durch das örtliche Baurecht und weitere, das Bauprojekt beeinflussende Faktoren werden analysiert.
Bei Umbauten von vorhandenen Immobilien wird als Grundlage für die anstehende Planung eine örtliche Bestandsaufnahme erstellt, die gesicherte Aussagen über die vorhandene Baustruktur und über den substanziellen Gebäudezustand liefert.
Auf Basis der Grundlagenermittlung entstehen erste planerische Konzepte mit detaillierter Kostenberechnung der Maßnahme. Zudem sorgen dreidimensionale Entwurfsmodelle des geplanten Objektes für ein optimales Raumverständnis bei den Bauherren. In enger Abstimmung mit den Bauherren werden die Qualitäten festgesetzt. Eine detaillierte Kostenberechnung gibt den Bauherren in frühem Stadium finanzielle Sicherheit.
In der Entwurfs- und Genehmigungsplanung wird der vom Bauherren verabschiedete Vorentwurf planerisch konkretisiert. Die fachlichen Beiträge des Statikers, des Bodengutachters, des Vermessers und des Fachplaners für Haustechnik werden in den Entwurf integriert. Die Planungsunterlagen werden zur bauaantragskonformen Reife vervollständigt.
Nach erfolgter Genehmigung des Bauantrags durch die örtliche Bauaufsichtsbehörde werden die Ausführungspläne für die Handwerker auf der Baustelle erstellt. Zu den Ausführungsplänen gehören auch Detailpläne im entsprechend erforderlichen Maßstab. Durch diese gewerkeübergreifende Planung wird ein einwandfreier Bauablauf gewährleistet.
Alle erforderlichen baulichen Leistungen werden in Leistungsverzeichnissen gewerkeweise aufgeführt und mit aus der Ausführungsplanung resultierenden Massenansätzen versehen. Auf Basis dieser Leistungsverzeichnisse werden Angebote bei den Baufirmen eingeholt. Nach Auswertung der Angebote erfolgen die Vergabeempfehlungen.
Die baulichen Tätigkeiten zur Errichtung des Bauwerks werden in fachlicher Hinsicht überwacht. Ein Bauzeitenplan sichert eine termingerechte Fertigstellung des Gebäudes. Aufmaß und Abrechnungen der erbrachten Leistungen werden auf ihre Richtigkeit überprüft. Die baulichen Tätigkeiten und mögliche Veränderungen zum Kostenbugdet werden konsequent überprüft.